Mindestalter
Abgelaufene Probezeit und 5 Jahre ununterbrochener
Besitz der Klasse „B“
Lenkerberechtigung für
Krafträder mit max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg Eigengewicht
Ausbildung
Keine Theorieausbildung
Fahrausbildung in 6 Lektionen
Prüfung
Keine Theorieprüfung
Keine Fahrprüfung
Keine Probezeit
Mehrphasenausbildung für „A“
Nach zwei Jahren Besitz des „Code 111“ werden 6 Fahrlektionen beim Erwerb von „A1“ angerechnet
Beim Erwerb der Klassen „A2“ oder „A“ darf die Ausbildung „Code 111“ nicht angerechnet werden
AM, A1, A2, A
B, BE Code 96
C1, C, CE, C95
D1, D, DE, D95
laufen das ganze Jahr durch, Kurseinstieg
jede Woche möglich!
inkl. Einschreibegebühr, Versicherung, Theoriekurs, gesetzlich vorgeschriebene Fahrstunden, Computer Prüfung und Praktische Prüfung!